LG Duisburg, AZ.: 1 O 155/19 – VW Tiguan
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 30.10.2020 ein Urteil zum VW Tiguan erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 1 O 155/19 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 23200 Euro.
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Das Landgericht Duisburg hat bestätigt, dass Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 nicht bereits Ende 2018 verjährt sind. Mit Urteil vom 30. Oktober 2020 hat es einem Mandanten von Schwering Rechtsanwälte Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 155/19). „Gegen Rückgabe seines VW Tiguan kann unser Mandant die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. 23.200 Euro werden erstattet.
Der Kläger hatte den VW Tiguan mit dem Dieselmotor EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 im April 2013 für 42.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist von den Abgasmanipulationen betroffen, die im Herbst 2015 aufgeflogen waren. Der Kläger ließ in der Folge zwar das fällige Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Dazu beteiligte er sich 2018 zunächst an der Musterfeststellungklage gegen Volkswagen. Von dieser meldete er sich später wieder ab und verfolgte seine Ansprüche mit einer Einzelklage weiter.