LG Dortmund, AZ.: 12 O 294/20 – Audi A4
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 26.03.2021 ein Urteil zum Audi A4 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 12 O 294/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 26500 Euro.
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VW muss im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 26.500 Euro bei einem Audi A4 leisten. Das Urteil hat Schwering Rechtsanwälte in einem Verfahren am Landgericht Dortmund erstritten. Das LG Dortmund hat mit Urteil vom 26. März 2021 entschieden, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 12 O 294/20).