LG Flensburg, AZ.: 4 O 243/20 – Audi A5
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Kiel hat am 15.04.2021 ein Urteil zum Audi A5 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 4 O 243/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 41.200 Euro.
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Schwering Rechtsanwälte hat für den Käufer eines Audi A5 Schadenersatz im Abgasskandal durchgesetzt. Das Landgericht Flensburg entschied mit Urteil vom 15. April 2021, dass die Audi AG in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und deshalb wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 243/20) - auch ohne KBA-Rückruf.