LG Detmold, AZ.: 04 O 287/20 – Audi A6
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 12.04.2021 ein Urteil zum Audi A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 04 O 287/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 22.900 Euro.
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Im Abgasskandal hat Schwering Rechtsanwälte ein weiteres Urteil gegen die Audi AG erstritten. Das Landgericht Detmold entschied mit Urteil vom 12. April 2021, dass der Autobauer Schadenersatz bei einem Audi A6 leisten muss (Az.: 04 O 287/20).
Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 TDI als Gebrauchtwagen im Dezember 2017 für 27.750 Euro gekauft. Die Laufleistung betrug zum Kaufzeitpunkt ca. 80.000 Kilometer. In dem A6 ist der TDI-Motor des Typs EA 896 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.