Urteil-AZ-17 O 390/20

LG Kiel, AZ.: 17 O 390/20 – AUDI A6

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel hat am 30.03.2021 ein Urteil zum AUDI A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 17 O 390/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 41.600 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Das Landgericht Kiel hat im Abgasskandal dem Käufer eines Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor mit Urteil vom 30. März 2021 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 17 O 390/20). „Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Der Kläger hatte den Audi A6 Avant 3,0 TDI mir der Abgasnorm Euro 5 im April 2014 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Unter dem Code 23X6 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf für das Modell an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

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