Urteil-AZ-2-30 O 198/20

LG Frankfurt, AZ.: 2-30 O 198/20 – Porsche Macan

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 08.02.2021 ein Urteil zum Porsche Macan erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 2-30 O 198/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 49.000 Euro.

Bitte erfahren Sie mehr über Andreas Schwering/Schwering Rechtsanwälte auf der Kanzlei-Homepage oder senden Sie dem Anwalt eine Mail, bzw. erreichen Sie ihn per Telefon 0511 220 660-0.

Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897 EVO

“Audi muss Verantwortung übernehmen” – Rechtsanwalt Andreas Schwering freut sich über ein Urteil, das Schwering Rechtsanwälte für den Besitzer eines Porsche Macan erstritten hat. Das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-30 O 198/20) entschied am 8. Februar 2021, dass die Audi AG den Porsche mit 3,0 TDI-Motor zurücknehmen muss und dem Besitzer den Kaufpreis in Höhe von 73.000 Euro abzügl. einer Nutzungsentschädigung erstatten muss – insgesamt 49.000 Euro.

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