Urteil-AZ-2 O 93/20

LG Flensburg, AZ.: 2 O 93/20 – AUDI A6 Avant

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel hat am 12.03.2021 ein Urteil zum AUDI A6 Avant erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 2 O 93/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 30.000 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897 EVO

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat im Abgasskandal zum wiederholten Mal Schadenersatz gegen die Audi AG durchgesetzt. Das Landgericht Flensburg hat mit Urteil vom 12. März 2021 entschieden, dass die Audi AG einen Audi A6 3,0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung - insgesamt 30.000 Euro - erstatten muss (Az.: 2 O 93/20). Der Kläger hatte den Audi A6 Avant mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 im Mai 2015 gekauft. 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf an, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Modell entfernt werden musste. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte 2020 aber auch Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend.

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