LG Stuttgart, AZ.: 20 O 623/20 – Skoda Octavia
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 20.05.2021 ein Urteil zum Skoda Octavia erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 20 O 623/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 9400 Euro.
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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA288
Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 9400 Euro bei einen Skoda Octavia mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat dem Kläger Schadenersatz zugesprochen (Az.: 20 O 623/20).