Urteil-AZ-23 O 168/20

LG Stuttgart, AZ.: 23 O 168/20 – Mercedes V-Klasse

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 14. Mai 2021 ein Urteil zum Mercedes V-Klasse erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 23 O 168/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 31.600 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: Mercedes Schadstoffklasse 6

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatzin Höhe von 31.600 Euro bei einer Mercedes V-Klasse durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 14. Mai 2021, dass Daimler bei dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat (Az.: 23 O 168/20). Der Kläger hatte die Mercedes V-Klasse im Mai 2018 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 12.900 Kilometern zum Preis von 36.900 Euro gekauft. In dem Fahrzeug mit Erstzulassung im Mai 2016 ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell aufgrund einer Funktionsweise beim Emissionskontrollsystem einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

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