Urteil-AZ-23 O 169/20

LG Stuttgart, AZ.: 23 O 169/20 – Mercedes E250

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 16.02.2021 ein Urteil zum Mercedes E250 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 23 O 169/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 21.000 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: Mercedes Schadstoffklasse 5

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 16.02.2021 ist ein Meilenstein im Mercedes Abgasskandal (Az.: 23 O 169/20). Das Gericht hat nicht nur bestätigt, dass ein Thermofenster bei der Abgasrückführung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, sondern auch, dass Daimler dabei sittenwidrig gehandelt und dem Kraftfahrt-Bundesamt wichtige Informationen zur Funktionsweise des Thermofensters vorenthalten und die Behörde getäuscht hat. „Dieses Verhalten hat das Gericht als sittenwidrig Der Kläger erhält 21.000 Euro.ingestuft. Unser Mandant hat daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Das Urteil ist wegweisend für viele weitere Verfahren im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

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