Landgericht Stuttgart, AZ.: 23 O 254/19 – Daimler AG C-Klasse
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 08.01.2021 ein Urteil zum Daimler AG C-Klasse erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 23 O 254/19 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 17200 Euro.
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Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere Schlappe hinnehmen müssen. Mit Urteil vom 8. Januar 2021 hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass Daimler einen Mercedes C 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 23 O 254/19). Das Urteil hat Schwering Rechtsanwälte erstritten. „Das Landgericht Stuttgart hat das verwendete Thermofenster in dem Mercedes unseres Mandanten als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Auf einen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt komme es dabei nicht. Unser Mandant sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz“, erläutert Rechtanwalt Andreas Schwering.