Urteil-AZ-3 O 132/20

LG Flensburg, AZ.: 3 O 132/20 – Audi A4

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel hat am 23.04.2021 ein Urteil zum Audi A4 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 3 O 132/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 28.600 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA288

Das Landgericht Flensburg hat dem Kläger aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Audi A4 TDI mit Urteil vom 23.04.2021 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 3 O 132/20). „Für den Audi A4 mit dem Dieselmotor EA 288 liegt kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor. Das Landgericht Flensburg ist dennoch der unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der das Urteil erstritten hat.

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