Urteil-AZ-3 O 4218/20

Landgericht München, AZ.: 3 O 4218/20 – Volkswagen T6

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 07.07.2020 ein Urteil zum Volkswagen T6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 3 O 4218/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 31.000 Euro Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA288

Schwering Rechtsanwälte gelang mit der Klage der Nachweis der Nutzung einer odere mehrere Abschaltvorrichtungen für den T6 Transporter. Das Gericht sah zum Aktenzeichen 3 O 4218/20 die Nutzung der "Thermischen Fensters" als nachgewiesen an und entschied auf fälligen Schadenersatz. Der Kläger erhält rund 20.000 Euro. Neupreis war 30.000 Euro. Laut Andreas Schwering reiht sich das Urteil in eine Reihe von Entscheidungen ein, die für die Gruppe der EA288-Motoren die Unzulässigkeit von Abschaltvorrichtungen mittlerweile zweifelsfrei nachweist.

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