LG München, AZ.: 31 O 3080/21 – AUDI A6
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 17. Mai 2021 ein Urteil zum AUDI A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 31 O 3080/21 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 32.88 Euro.
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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A6 mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 17. Mai 2021, dass der Kläger durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 31 O 3080/21).Die Volkswagen AG mussfür den 2017 produzierten A6 32.800 Euro an Schadenersatz zahlen.