Urteil-AZ-31 O 521/21

LG München, AZ.: 31 O 521/21 – AUDI A4

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 17.05.2021 ein Urteil zum AUDI A4 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 31 O 521/21 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 8200 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA288

Im Abgasskandal um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 hat Schwering Rechtsanwälte ein weiteres Mal Schadenersatz durchgesetzt. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 17. Mai 2021 entschieden, dass der Käufer eines Audi A4 nach Abzug des Nutzungsentgelts Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 8200 Euro hat (Az.: 31 O 521/21). Der Motor EA 288 ist das Nachfolgeaggregat des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 und wird bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. VW weist Vorwürfe einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem Motor erwartungsgemäß zurück und behauptet, dass Schadenersatzklagen dementsprechend keine Aussicht auf Erfolg hätten. „Die Realität sieht jedoch anders aus. Wir haben zum wiederholten Mal Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 durchgesetzt. Das Urteil des Landgerichts München reiht sich hier ein“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

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