LG Nürnberg, AZ.: 4 O 2305/20 – Porsche Macan
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 30.04.2021 ein Urteil zum Porsche Macan erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 4 O 2305/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 57.500 Euro.
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Schwering Rechtsanwälte hat ein weiteres Mal im Abgasskandal Schadenersatz für einen Porsche-Fahrer durchgesetzt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 30. April 2021, dass der Käufer eines Porsche Macan wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 2305/20). Der Kläger erhält Schadenersatz in Höhe von 57.500 Euro von der AUDI AG, weil diese den Motor entwickelt hat.