Urteil-AZ-4 O 242/20

LG Baden-Baden, AZ.: 4 O 242/20 – AUDI Q5

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 08.04.2021 ein Urteil zum AUDI Q5 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 4 O 242/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 39.600 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897 EVO

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal ein weiteres Mal Schadenersatz gegen die Audi AG durchgesetzt. Das Landgericht Baden-Baden entschied mit Urteil vom 8. April 2021, dass die Käuferin eines Audi SQ5 3.0 TDI Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat (Az.: 4 O 242/20). Die Klägerin hatte den Audi SQ5 3.0 TDI im April 2016 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 47.900 Kilometern zum Preis von rund 52.300 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der von Audi entwickelte und hergestellte 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 evo mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. AUDI muss 39.600 Euro Schadenersatz zahlen.

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