Urteil-AZ-4 O 243/20

LG Flensburg, AZ.: 4 O 243/20 – Audi A5

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Kiel hat am 15.04.2021 ein Urteil zum Audi A5 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 4 O 243/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 41.200 Euro.

Bitte erfahren Sie mehr über Andreas Schwering/Schwering Rechtsanwälte auf der Kanzlei-Homepage oder senden Sie dem Anwalt eine Mail, bzw. erreichen Sie ihn per Telefon 0511 220 660-0.

Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Schwering Rechtsanwälte hat für den Käufer eines Audi A5 Schadenersatz im Abgasskandal durchgesetzt. Das Landgericht Flensburg entschied mit Urteil vom 15. April 2021, dass die Audi AG in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und deshalb wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 243/20) - auch ohne KBA-Rückruf.

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