Urteil-AZ-4 O 323/18

LG Karlsruhe, AZ.: 4 O 323/18 – Volkswagen Touareg 3,0 TDI

Rechtsanwalt Frederick Gisevius, Stuttgart hat am 24.06.2019 ein Urteil zum Volkswagen Touareg 3,0 TDI erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 4 O 323/18 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 46.000 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897 EVO

Verhandelt wurde ein VW Touareg - in diesem Fahrzeug ist ein 6-Zylinder verbaut, der auch in allen großen Audi- und Porsche-Modellen verwendet wird. Es handelt sich um einen EA897 mit AdBlue-Einspritzung und SCR-Katalysator. Volkswagen wurde verurteilt, 31.000 Euro an den Kläger zu zahlen und das Auto zurückzunehmen. Das Gericht sah die Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung als erwiesen an. Konkret ging es um das so genannte Thermische Fenster, das die Abgasreinigung bei Temperaturen außerhalb von 17 bis 33 Grad Außentemperatur abschaltet. Im Dezember 2017 war für das streitgegenständliche Auto eine verpflichtende Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundeamt angeordnet worden.VW argumentierte im Verfahren, dass die vorliegende Abschaltvorrichtung zulässig sei und man sich im Rahmen des EU-Regelwerkes zum Schutz vor Bauteilen vor Überhitzung bewege.Der Schaden - so das Gericht - sei durch das Inverkehrbringen entstanden, das Update würden die Schädigung nicht rückgangig machen.

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