Urteil-AZ-41 O 416/20

LG Bayreuth, AZ.: 41 O 416/20 – VW Tiguan

Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, Bayreuth hat am 23.11.2020 ein Urteil zum VW Tiguan erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 41 O 416/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 26000 Euro.

Bitte erfahren Sie mehr über Dr. Dr. Christian Lorbach/Kanzlei Lorbach auf der Kanzlei-Homepage oder senden Sie dem Anwalt eine Mail, bzw. erreichen Sie ihn per Telefon 0921 7868085.

Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA189

Der Eigentümer eines VW Tiguan erhält 25.327 Euro Schadenersatz. Das mittlerweile fast 10 Jahre alte Auto war 2011 als Neuwagen gekauft worden und hatte zur Urteilsverkündung einen Kilometerstand in Höhe von knapp 70.000 KM.Die Volkswagen-Anwälte beantragten Klageabweisung wegen Verjährung. Dies sah das Gericht anders und stellte fest, dass der Kläger bis zum entsprechenden BGH-Urteil nicht wirksam früher Kenntnis vom Mangel und dessen Folgen gehabt haben konnte und entsprechend eine Frist von 3 Jahren zum Jahresende nicht abgelaufen sei. Konkret bedeutet dies dass die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen erst am 31. Dezember 2022 ausläuft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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