Landgericht Kiel, AZ.: 5 O 135/20 – AUDI 3,0 TDI
Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kiel hat am 10.02.2021 ein Urteil zum AUDI 3,0 TDI erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 5 O 135/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 24700 Euro.
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Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss der Autohersteller einen Audi 6 Avant 3,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Der Kläger hatte den Audi A6 Avant 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen im Juli 2016 zum Preis von 37.500 Euro bei einer Laufleistung von 117.600 Kilometern gekauft. Das KBA rief das Fahrzeug wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurück. Der Kläger hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die mit dem Auto gefahrenen knapp 63.000 Kilometer muss er sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 12.800 Euro gefallen lassen. Unterm Strich erhält der Kläger noch ca. 24.700 Euro.