Urteil-AZ-83 O 4200/20

LG Ingolstadt, AZ.: 83 O 4200/20 – Audi A6

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 11.06.2021 ein Urteil zum Audi A6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 83 O 4200/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 43.000 Euro.

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Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz für den Käufer eines Audi A6 durchgesetzt. Das Landgericht Ingolstadt entschied mit Urteil vom 11. Juni 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 83 O 4200/20). Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von rund 21.600 Kilometern zum Preis von knapp 47.700 Euro gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.Auf´di wurde zu Schadenersatz in Höhe von 43.000Euro verurteilt.

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