Urteil-AZ-85 C145/21

AG Langen, AZ.: 85 C145/21 – a B

Rechtsanwalt Benjamin Hasan, Frankfurt hat am 25.05.2022 ein Urteil zum a B erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 85 C145/21 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 0 Euro.

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Die Cembax GmbH aus Berlin ist nach eigenem Bekunden ein Finanzplaner und gibt Hilfestellungen zur Lösung von drängenden Finanzproblemen. Im vor dem Landgericht Langen zum Aktenzeichen 85 C145/21 geführten Verfahren ging es um Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1600 Euro, die der Mandantin von Rechtsanwalt Benjamin Hasan berechnet worden waren für eine Dienstleistung in Bezug auf ein Darlehen, das aber nie zur Auszahlung kam. Der Kläger begehrte die Rückzahlung inkl. Zinsen sowie die Übernahme aller Anwalts- und Verfahrenskosten. Zur Sache konnte nicht verhandelt werden, da die Cembax GmbH keinen Vertreter zum Amtsgericht nach Langen entsandte. Wie in solchen Fällen üblich wurde ein Versäumnisurteil gesprochen und die Beklagte voll umfänglich im Sinne der Klägerin verurteilt. Das Urteil ist noch rechtskräftig, da die Cembax GmbH nach einem Versäumnisurteil keine Rechtsmittel mehr einlegen kann.

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