LG Fürth, AZ.: 9 O 3976/20 – Volkswagen Golf 6
Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 28.01.2021 ein Urteil zum Volkswagen Golf 6 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: 9 O 3976/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 13700 Euro.
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Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 sind noch nicht verjährt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.01.2021 hervor, das Schwering Rechtsanwälte durchgesetzt hat (Az.: 9 O 3976/20). Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte 2014 einen VW Golf TDI als Gebrauchtfahrzeug gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs EA 189 verwendet, bei dem, wie sich im Herbst 2015 herausstellte, die Abgaswerte manipuliert worden waren. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend und reichte im Juni 2020 Klage ein.