Urteil-AZ-Az.: 17 O 1398/20

LG Oldenburg, AZ.: Az.: 17 O 1398/20 – AUDI AG Q5

Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover hat am 20.01.2021 ein Urteil zum AUDI AG Q5 erwirkt. Im Verfahren zum AZ.: Az.: 17 O 1398/20 ging es um Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung in Höhe von 16.400 Euro.

Bitte erfahren Sie mehr über Andreas Schwering/Schwering Rechtsanwälte auf der Kanzlei-Homepage oder senden Sie dem Anwalt eine Mail, bzw. erreichen Sie ihn per Telefon 0511 220 660-0.

Zuordnung zu Schadstoffklasse oder Motortyp: EA897

Ob mit oder ohne vorausgehenden Rückruf des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Auch bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 lassen sich Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchsetzen. Das zeigt ein Urteil, das die Kanzlei Schwering Rechtsanwälte am Landgericht Oldenburg erstritten hat. Das LG Oldenburg entschied mit Urteil vom 20. Januar 2021, dass die Audi AG einen Audi Q5 3,0 Liter TDI zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 17 O 1398/20).

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